(Un-)geordnetes Vermögensverhältnis
Jürgen Evers
Die Versicherungsvermittlung ist laut EU-Vermittlerrichtlinie eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erlaubnis sind in § 34d der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Absatz 2 der Norm regelt die Versagungsgründe.