Rote Karte schon bei bloßem Tatverdacht
Jürgen Evers
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in einer Grundsatzentscheidung dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer dem Vertreter wegen des Verdachts einer Straftat kündigen kann, und zwar ohne vorherige Abmahnung.