Rote Karte schon bei bloßem Tatverdacht

Jürgen Evers

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Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat in einer Grundsatzentscheidung dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer dem Vertreter wegen des Verdachts einer Straftat kündigen kann, und zwar ohne vorherige Abmahnung. 

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