Paradigmenwechsel im Sozialrecht

Alexander Schrehardt

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Die Kriterien, nach denen in Deutschland Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, spiegeln häufig nicht die Realität wider. Deswegen bringt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 differenziertere Beurteilungen und neue Pflegegrade auf den Weg. Damit wird ein weiteres Kapitel in der Pflegepflichtversicherung aufgeschlagen. 

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