„Nicht-Umsetzer“ könnten schuld an LVRG 2 sein

Bernhard Rudolf

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Da einige Lebensversicherer trotz Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und der damit verbundenen Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille ihre Provisionssätze nicht angepasst haben, könnte als Konsequenz der Gesetzgeber noch einmal mit verschärften Vorschriften aktiv werden. 

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