Ohne Aufklärung kein Anspruch auf Honorar
Jürgen Evers
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass ein Vermittler ein Vermittlungshonorar nicht vom Kunden verlangen kann, wenn er diesen bei Antragstellung nicht über Frühstornorisiken der vermittelten Nettopolice aufgeklärt hat.