Ohne Aufklärung kein Anspruch auf Honorar

Jürgen Evers

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Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass ein Vermittler ein Vermittlungshonorar nicht vom Kunden verlangen kann, wenn er diesen bei Antragstellung nicht über Frühstornorisiken der vermittelten Nettopolice aufgeklärt hat. 

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