Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Jürgen Evers
Handelsvertreter, die so schnell wie möglich aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden wollen, akzeptieren nicht selten Klauseln im Aufhebungsvertrag, nach denen sie künftig weder Verträge noch Mitarbeiter des Unternehmers abwerben dürfen. Wer dabei darauf hofft, er habe entweder einen gesetzlichen Vergütungsanspruch oder die Regelung sei unwirksam, wird in der Erwartung getäuscht.