Keine Steuerbefreiung für Assekuradeure

Jürgen Evers

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Im Streitfall klagte ein Assekuradeur vor dem Finanzgericht (FG) Münster. Der Kläger hat sich auf die Vermarktung eines Deckungskonzepts spezialisiert, das Reeder gegen Schäden versichert, die durch Piraterie von Schiffen und Crews entstehen. In der Umsatzsteuererklärung nahm er die Steuerbefreiung als Vermittler in Anspruch. 

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