Kein Verbraucherschutz bei Beratung in der Risiko-LV

Jürgen Evers

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Die Folgen unzureichender Protokollierung werfen immer wieder Fragen auf. Das Oberlandesgericht Dresden will nunmehr die Risikolebensversicherung von Beratungs- und Dokumentationspflichten ausnehmen.  

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