Kein Freibrief für vorbestrafte Angestellte

Jürgen Evers

img

Die Aufsicht geht konsequent gegen Maklerbetriebe vor, die Vorbestrafte mit Kundenkontakt beschäftigen. Dies zeigt die Praxis.  

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 1/2025