Jahresprovision ist als Ausgleich möglich
Jürgen Evers
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste über den Ausgleichsanspruch eines kreditvermittelnden Handelsvertreters entscheiden. Das Landgericht hatte ihm den Höchstbetrag einer Jahresdurchschnittsprovision zugesprochen. Die vertretene Bank meinte, der Ausgleich sei entweder nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Betrag geschuldet. Die Berufung blieb erfolglos.