Im Blickfeld der Aufsicht
Umar Choudhry
Cyber-Versicherungen decken auch das Risiko der Erpressung ab und versichern somit Lösegeldzahlungen. Damit verstoßen die Anbieter gegen die Aufsichtspraxis der Bafin, die den Betrieb von Lösegeldversicherungen einschränkt.