Befragungspflicht hat ihre Grenzen
Jürgen Evers
Mit einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer scheinbar uferlosen Befragungspflicht des Maklers klare Grenzen gesetzt und verdeutlicht, was zum Pflichtenprogramm eines Maklers gehört und was erkennbar darüberhinausgeht.