Befragungspflicht hat ihre Grenzen

Jürgen Evers

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Mit einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer scheinbar uferlosen Befragungspflicht des Maklers klare Grenzen gesetzt und verdeutlicht, was zum Pflichtenprogramm eines Maklers gehört und was erkennbar darüberhinausgeht. 

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