Einladung muss angemessen sein

Dr. Hans-Ludwig Dornbusch

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Bewirtungskosten, die in einer Versicherungsagentur anfallen, können als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Die Einkommensteuer-Richtlinie (EStR) regelt die genauen Modalitäten. Versicherungsmagazin gibt einen Überlick, wann Bewirtungskosten vollständig und in welchem Fall sie begrenzt abzugsfähig sind. 

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