Einladung muss angemessen sein
Dr. Hans-Ludwig Dornbusch
Bewirtungskosten, die in einer Versicherungsagentur anfallen, können als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Die Einkommensteuer-Richtlinie (EStR) regelt die genauen Modalitäten. Versicherungsmagazin gibt einen Überlick, wann Bewirtungskosten vollständig und in welchem Fall sie begrenzt abzugsfähig sind.