Die Stolperfallen kennen und frühzeitig ansprechen
Alexander Schrehardt
Einige Vermittlerbüros beschränken die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Eine fatale Unterlassungssünde mit unter Umständen haftungsrechtlichen Konsequenzen für Vermittlerinnen und Vermittler. Aber auch bei der flankierenden oder substitutiven Krankentagegeld-Versicherung gibt es potenzielle Stolperfallen.