Die Stolperfallen kennen und frühzeitig ansprechen

Alexander Schrehardt

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Einige Vermittlerbüros beschränken die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Eine fatale Unterlassungssünde mit unter Umständen haftungsrechtlichen Konsequenzen für Vermittlerinnen und Vermittler. Aber auch bei der flankierenden oder substitutiven Krankentagegeld-Versicherung gibt es potenzielle Stolperfallen. 

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