Der Kostenausgleich als Bumerang
Jürgen Evers
Auf Zahlung der Vertriebskosten für stornierte Policen gerichtete Klagen von Versicherungsgesellschaften gegen Versicherungsnehmer waren anfänglich noch erfolgreich. Nunmehr sehen die Gerichte Kostenausgleichsvereinbarungen überwiegend als unwirksam an und Versicherer werden sogar zur Rückerstattung verurteilt.