Wechsel von PKV in GKV wegen Scheidung

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Ist ein Kind seit seiner Geburt in der privaten Krankenversicherung (PKV), muss es bei Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Dies gilt auch, wenn das Aufenthaltsrecht nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil liegt.

Der unterhaltspflichtige Elternteil muss Beiträge zur PKV weiterhin im Rahmen des Unterhalts zahlen und kann nicht auf die bestehende Möglichkeit der Familienversicherung verweisen.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied hier zugunsten der Kläger.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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