Wenn die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert die Existenz bedroht
Olaf Tabbert
Im ersten Teil des Kommentars befasste sich der Autor mit den Umständen, wann eine Neuwertentschädigung in den standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht infrage kommt. Mittlerweile gehen einige Produktanbieter darüber hinaus und bieten Vereinbarungen an, um den Neuwert von Maschinen, sonstigen Betriebseinrichtungen oder des Betriebsgebäudes abzusichern.