Welche neuen Grundsätze für die Kündigung gelten
Horst Marburger

Gesetzlich Krankenversicherte haben ein Wahlrecht. Die von ihnen gewählte Kasse können sie auch wieder kündigen. Allerdings sind hier bestimmte Regeln zu beachten, die teilweise sehr kompliziert sind. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht erlassen.