Weil die Pflicht zur Weiterbildung Geld wert ist
Matthias Beenken
Seit der Umsetzung der IDD ins deutsche Recht zum 23. Februar 2018 müssen sich alle Personen regelmäßig weiterbilden, die im Versicherungsvertrieb tätig sind. Damit sollen das nötige Wissen und Können dauerhaft gesichert werden, um die vertriebliche Tätigkeit ausüben zu können.