Was aus einem verschleierten Nebenerwerb folgen kann

Jürgen Evers

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Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte zu entscheiden, ob ein Versicherer aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn ein Vertreter nicht offenlegt, die Hausverwaltung zu betreiben, die eine Leistung wünscht, und Kostenvoranschläge einreicht, die wie Rechnungen erscheinen. 

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