Wann es sich um ein Darlehen handelt

Jürgen Evers

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Nach einem Hochwasserschaden floss Geld vom Versicherer für neue Büromöbel. Der Verteter bezweifelte, ob es sich um ein Darlehen mit Rückzahlungspflicht handle. Das OLG Köln beschäftigte sich damit. 

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