Wann Abschlusscourtagen nicht an Makler gehen
Jürgen Evers
Maklerpools, die kooperierende Makler nicht direkt an Versicherer anbinden, stehen nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht selten vor dem Dilemma, Rückcourtageforderungen ihrer Kooperationspartner hinterherlaufen zu müssen. Dem versuchen vor allem kleinere und nicht kapitalkräftige Pools, mit einer Klausel in der Kooperationsvereinbarung entgegenzuwirken.