Schutz vor Arbeitsunfähigkeit geht vor Berufsunfähigkeit
Alexander Schrehardt
Mit der Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft übernimmt der Vermittler große Verantwortung bei der Einrichtung existenzsichernder Vorsorgelösungen. In der Praxis konzentriert sich allerdings diese Beratung oft auf die Einrichtung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung. Ein Beratungsansatz, der regelmäßig mit einer fatalen Unterlassungssünde einhergeht.