Nur wer schreibt, der bleibt

Jürgen Evers

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Instanzgerichte haben die Verletzung der Dokumentationspflicht immer wieder in ihrer Tragweite unterschätzt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen. Ein Fazit des aktuellen Urteils: Unterlässt der Vermittler die Dokumentation gänzlich, muss er die erfolgte Beratung beweisen. 

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