Nur wer schreibt, der bleibt
Jürgen Evers
Instanzgerichte haben die Verletzung der Dokumentationspflicht immer wieder in ihrer Tragweite unterschätzt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen. Ein Fazit des aktuellen Urteils: Unterlässt der Vermittler die Dokumentation gänzlich, muss er die erfolgte Beratung beweisen.