Kunde trägt Insolvenzrisiko bei Policen-Verkauf

Jürgen Evers

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Ein Versicherungsnehmer, der seine Lebensversicherung auf Rat eines Maklers zu Anlagezwecken an einen Aufkäufer veräußert hatte, klagte auf Schadenersatz. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. 

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