Kein Deckungsauftrag erteilt und doch haftbar

Jürgen Evers

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Wer kennt es nicht: Der Kunde hat die erforderliche Deckung abgelehnt, behauptet aber im späteren Schadenfall, er sei unzureichend versichert worden. Ein Umstand, der haftungsrelevante Folgen haben kann. 

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