Immer wieder Ärger mit § 16 BetrAVG

Michael Oliver Skudlarek

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Die Rechtsprechung hat einen maßgeblichen Einfluss auf die bAV. Wegen keines anderen Paragrafen des Betriebsrentengesetzes wird so häufig vor Gericht gestritten wie wegen des § 16 — Anpassungsprüfungspflicht. Das zeigt auch das aktuelle BAG-Urteil vom 13. Dezember 2016 (3 AZR 342/15). 

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