Honorarabrede macht noch keinen Makler
Jürgen Evers
Am 6. November 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er sich als solcher vom Kunden für die Vermittlung eines Nettotarifs eine Vergütung versprechen lässt. Im Streitfall wollte ein Versicherungsvertreter dem anderen untersagen lassen, als registrierter Vertreter Vermittlungshonorarvereinbarungen mit Kunden zu schließen.