Haftungsfallen bei der Umdeckung
Jürgen Evers
Der Rat, das Berufsunfähigkeitsrisiko (BU-Risiko) anderweitig einzudecken, ist sicherlich weniger haftungsträchtig als die Umdeckung einer Krankenvoll- oder kapitalbildenden Lebensversicherung. Trotzdem lauern hier erhebliche Risiken, die auch der Versicherungsvertreter beachten muss, will er sich nicht haftbar machen.