Die anlassbezogene Beratung hat ihre Grenzen
Jürgen Evers
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg haben Versicherer sowie Vermittlerinnen und Vermittler keine vertragsbegleitende Pflicht, ihre Kundinnen und Kunden zu beraten, ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) anzupassen, wenn bei diesen ein gestiegener Vorsorgebedarf entsteht.