Damit die Erben nicht leer ausgehen

Jürgen Evers

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Eine vom Unternehmer finanzierte Altersversorgung mindert den Ausgleich des Vertreters nach der Spruchpraxis der Gerichte. Wie aber verhält es sich, wenn der Vertretervertrag infolge des Todes des Vertreters endet und dessen Erben für Leistungen aus einer unternehmensfinanzierten Direktversicherung nicht bezugsberechtigt sind? 

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