bAV-Konzepte für Fach- und Führungskräfte
Heike Pröbstl
Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung hat die Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Für die breite Mitarbeiterschaft sind deren Beträge oftmals ausreichend, für Fach- und Führungskräfte aber keinesfalls.