Abheben statt absitzen

Elke Pohl

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Schon im vergangenen Jahr galten die neuen Weiterbildungsregeln nach IDD. Demnach muss jeder Mitarbeiter, der in irgendeiner Form in die Beratung von Kunden einbezogen ist, jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen. Während man das Jahr 2018 noch als eine Art Übergangsfrist betrachten kann, müssen 2019 nun endgültig alle Anforderungen erfüllt werden. Ist die Maklerschaft startklar? 

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