Der Umsetzungstermin der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD rückt näher. Auch die mögliche Verschiebung des Anwendungsbeginns auf 1. Oktober 2018 durch die Europäische Komission, ändert für deutsche Versicherungsvermittler nichts. Für all jene, die Fragen zum Thema haben oder unsicher sind, gibt es ab sofort eine IDD-Checkliste.
Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (Kubi) e.V. den Leitfaden für Vermittlerbetriebe entwickelt.
Doch sollte nicht mitterweile jeder Versicherungsvermittler wissen, was bezüglich der IDD zu tun ist? Lange genug ist das Thema schließlich schon auf der Agenda. "Das Problem ist, dass es lange Zeit unklar war, wie die Umsetzung in deutsches Recht aussehen wird", erläutert Beenken den Informationsbedarf der Branche. Viele hätten vorsichtshalber erst einmal abgewartet.
Kein Aufschub für deutsche Vermitttler
In den vergangenen Tagen ging die Nachricht durch die Presse, dass die Europäische Kommission eine Verschiebung des IDD-Anwendungsbeginns auf 1. Oktober 2018 erwäge. Auch wenn dies geschehe, habe das keine Auswirkungen auf Versicherungsvermittler in Deutschland, darauf weist Beenken hin. Denn das IDD-Umsetzungsgesetz sei bereits seit dem 29. Juli 2017 in kleineren Teilen gültig und werde ab dem 23. Februar 2018 in größeren Teilen in Kraft treten. "Daran wird sich auch nichts mehr ändern", weiß der Wissenschaftler.
Alle wichtigen Fragen abgehandelt
Die Checkliste bietet nun praktische Unterstützung an. Anhand von 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen können Vermittler klären, ob sie die Vorgaben nach IDD erfüllen. Die Fragen behandeln Themen wie Weiterbildung, Beratung, Vergütungssysteme, Erstinformation und dem Produktgenehmigungsprozess. Außerdem werden die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.
"Mit dieser Checkliste können Vermittler klären, ob sie sozusagen IDD-bereit sind", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Liste ist kostenlos verfügbar
Beenken ergänzt: "Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich womöglich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung etwas verändern kann." Der Wissenschaftler ruft deshalb alle Vermittler dazu auf, sich über den BVK oder Kubi in der nächsten Zeit fortwährend zu informieren. Bei Änderungen werde die Checkliste angepasst.
Die IDD-Checkliste ist auf auf der Kubi-Website (www.kubiev.de) für alle frei verfügbar.
Autor(en): Alexa Michopoulos