Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an Versicherer: Bafin-Entwurf zur Konsultation

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Die Bafin hat den Entwurf des Rundschreibens, der die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) formulieren, zur Konsultation gestellt.

In den MaGo fasst die Bafin verschiedene Mindestanforderungen zusammen, die sie in dem zum 1. Januar 2016 reformierten Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG formuliert hatte.

Ein Auszug aus der Konsultation:
"Die Bafin konsultiert hiermit den Entwurf des Rundschreibens zu den „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo).

... Zur Vorbereitung auf Solvabilität II veröffentlichte die Bafin Hinweistexte zu vielen Governance-Themen. Grundlage hierfür waren die so genannten Vorbereitungs-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-CP-13/08 DE). Diese Veröffentlichungen wurden zeitgleich mit dem Inkrafttreten des reformierten VAG in Auslegungsentscheidungen übertragen.

An alle von Solvency II betroffenen Unternehmen
Nun sollen die in diesen Auslegungsentscheidungen enthaltenen Mindestanforderungen in einem Rundschreiben zusammengefasst, weiterentwickelt und bis Ende des Jahres 2016 veröffentlicht werden. Dieses Rundschreiben richtet sich wie schon die Veröffentlichungen der Vorbereitungsphase und die Auslegungsentscheidungen an alle Unternehmen, die unter Solvabilität II fallen. Systematisch wird das Rundschreiben an die Stelle des mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aufgehobenen Rundschreibens 3/2009 zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) treten.

Weitere Informationen finden Sie auf nachfolgender

Bildquelle: ©Bafin

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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