Aus der Kür wird Pflicht
Bernhard Rudolf
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungs-vertriebsrichtlinie (IDD) sieht vor: Vermittler müssen sich jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden. Was das für Vermittler konkret heißt, ist Thema dieses Artikels, auch wenn Details noch über eine Verordnung geregelt werden.