19.01.2009 Branche
BFH-Urteil zur Erhöhung der Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem neuen Urteil festgestellt, unter welchen Bedingungen eine Pensionszusage noch erhöht werden kann. Bisher galt der Grundsatz, dass Pensionsrückstellungen für die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH erteilten Zusage nur dann gebildet werden können, wenn dieser den Anspruch noch "erdienen kann". Dabei ging der BFH davon aus, dass dieses regelmäßig nur dann der Fall ist, wenn zwischen der Erteilung der Zusage und der erstmaligen Inanspruchnahme (vorgezogenes Altersruhegeld) mindestens zehn Jahre liegen. Mehr
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