14.11.2008 Branche
Gutachten: Einseitige Änderung von Provisionsvereinbarungen unzulässig
Nach Ansicht von Heinrich Dörner, Rechtsprofessor an der Universität Münster, sind einseitige Änderungen von Provisionsvereinbarungen oder die Verlängerung der Stornohaftzeiten durch Versicherungsgesellschaften rechtlich nicht haltbar. Warum, dokumentiert der Fachmann in einem Gutachten für den Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz. Mehr
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