29.09.2020 Recht
Fahrraddiebstahl: Wann die Nachtausschlussklausel greift
Die Klausel 7110 – Fahrraddiebstahleinschluss – in den VHB umfasst Diebstahlschäden außerhalb des versicherten Grundstücks zwischen 6.00 und 22.00 Uhr, es sei denn, das Fahrrad befindet sich noch im Gebrauch. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/fahrraddiebstahl-wann-die-nachtausschlussklausel-greift-2666396.html