09.06.2011 Branche
Betriebliche Altersversorgung auch für Zweitdienstverhältnisse möglich
Makler können in Familienunternehmen und Büros von Selbstständigen, in denen Ehepartner im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses mitarbeiten, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) platzieren. Denn auch dieser Personenkreis hat laut Gesetz zur Verbesserung der bAV (BetrAVG, § 1a) Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.
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