28.09.2009 Branche
Bundesarbeitsgericht: Zillmerung in der bAV zulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass gezillmerte Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) keine unangemessene Benachteiligung darstellen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter über die Folgen der Zillmerung zutreffend und umfassend informiert bzw. sicherstellt, dass der bAV-Versicherer die Informations- und Beratungspflichten vor Vertragsabschluss erfüllt und dokumentiert. Mehr
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