12.06.2009 Branche
Aktuelles Urteil: Versicherer müssen bei Meldungen an die AVAD Vorsicht walten lassen
Meldungen an die Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassen-Außendienst und Versicherungsmakler in Deutschland (AVAD) sind unzulässig, wenn sie lediglich auf einem Verdacht beruhen. Das stellte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz mit Urteil vom 6. Mai 2009 fest (Az: 5 U 155/08 - rechtskräftig). Mehr
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