Straße frei für E-Scooter!

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Seit 15. Juni dürfen E-Scooter in Deutschland im Straßenverkehr gefahren werden. Die Fahrer brauchen allerdings verpflichtend eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Diese wird jetzt auch von der Itzehoer angeboten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es für 35 Euro bei dem Versicherer. „Die 2019er-Plakette ist bis einschließlich Februar 2020 gültig. „Für 16 Euro zusätzlich kann außerdem eine Teilkasko abgeschlossen werden, die auch den Ersatz bei Diebstahl deckt“, sagt Frank Thomsen Vertriebsvorstand der Itzehoer Versicherungen.

Wann dürfen E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren?

Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein gefahren werden. Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen sie allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen.

Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, erkennen Käufer am Typenschild. Auf diesem sind die Fahrzeugart "Elektrokleinstfahrzeug" sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer vermerkt. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden. Kunden sollen ihre Versicherungsplakette direkt auf ihr Fahrzeug kleben. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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