Die Quartalsinfo 2/2017 der Ombudsstelle für Investmentfonds liefert aktuelle Informationen zu diversen Beschwerdegründen. Die Inhalte in Kürze: Trotz neuem Streitbeilegungsgesetz sind die Fondsbeschwerden nicht gestiegen, die Verbraucherbeschwerden gegenüber der Wertpapieraufsicht dagegen schon.
In ihrem aktuellen „Report on Trends, Risks and Vulnerabilities“ meldet die europäische Wertpapieraufsicht ESMA einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden bei Wertpapiergeschäften um gut 36 Prozent. Im 1. Halbjahr 2016 zählten nationale Finanzaufsichtsbehörden insgesamt 7.026 Beschwerden. Im 2. Halbjahr 2015 waren es noch 5.152. Die meisten Beschwerden betrafen Wertpapierorders (31 %), Informationsdefizite (19 %) sowie unerlaubte Geschäftstätigkeiten (15 %).
Kaum Beschwerden zur Anlageberatung
Stark rückläufig waren dagegen Beschwerden über Anlageberatungen. Die ESMA sammelt über die nationalen Finanzaufsichtsbehörden turnusmäßig Daten über Verbraucherbeschwerden, die an Aufsichtsbehörden, die beaufsichtigten Finanzinstitute und an nationale Ombudsstellen gerichtet sind, und aggregiert diese zur Steuerung ihrer eigenen Aufsichtstätigkeit auf EU-Ebene.
Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist seit 1. April 2016 in Kraft. Dies hat zur Folge, dass bei einigen Schlichtungsstellen die Beschwerdezahlen spürbar angezogen sind. Das Gesetz bezweckt, dass Unternehmen Verbraucher jetzt besser auf die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung hinweisen müssen.
21 Beschwerden/Anfragen im 1. Quartal
Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds hat sich dieser Trend aber anscheinend noch nicht bemerkbar gemacht. Im 1. Quartal 2017 verzeichneten die Ombudsstelle 21 Verbraucherbeschwerden beziehungsweise -anfragen. Dies liegt in etwa auf dem Niveau des Vorquartals. Im 4. Quartal 2016 waren es 23 Eingänge und im 1. Quartal 2016 noch 27. Insgesamt beschwerten sich vergangenes Jahr 80 Personen (2015: 91 Personen).
Bei den Beschwerdeinhalten lassen sich nach den ersten Wochen des Jahres auch mit Blick auf die moderaten Eingangszahlen noch keine thematischen Schwerpunkte ausmachen, so die Einschätzung der Ombudsstelle für Investmentfonds.
Quelle: Ombudsstelle für Investmentfonds; Bild: © istock / thinkstock
In ihrem aktuellen „Report on Trends, Risks and Vulnerabilities“ meldet die europäische Wertpapieraufsicht ESMA einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden bei Wertpapiergeschäften um gut 36 Prozent. Im 1. Halbjahr 2016 zählten nationale Finanzaufsichtsbehörden insgesamt 7.026 Beschwerden. Im 2. Halbjahr 2015 waren es noch 5.152. Die meisten Beschwerden betrafen Wertpapierorders (31 %), Informationsdefizite (19 %) sowie unerlaubte Geschäftstätigkeiten (15 %).
Kaum Beschwerden zur Anlageberatung
Stark rückläufig waren dagegen Beschwerden über Anlageberatungen. Die ESMA sammelt über die nationalen Finanzaufsichtsbehörden turnusmäßig Daten über Verbraucherbeschwerden, die an Aufsichtsbehörden, die beaufsichtigten Finanzinstitute und an nationale Ombudsstellen gerichtet sind, und aggregiert diese zur Steuerung ihrer eigenen Aufsichtstätigkeit auf EU-Ebene.
Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist seit 1. April 2016 in Kraft. Dies hat zur Folge, dass bei einigen Schlichtungsstellen die Beschwerdezahlen spürbar angezogen sind. Das Gesetz bezweckt, dass Unternehmen Verbraucher jetzt besser auf die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung hinweisen müssen.
21 Beschwerden/Anfragen im 1. Quartal
Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds hat sich dieser Trend aber anscheinend noch nicht bemerkbar gemacht. Im 1. Quartal 2017 verzeichneten die Ombudsstelle 21 Verbraucherbeschwerden beziehungsweise -anfragen. Dies liegt in etwa auf dem Niveau des Vorquartals. Im 4. Quartal 2016 waren es 23 Eingänge und im 1. Quartal 2016 noch 27. Insgesamt beschwerten sich vergangenes Jahr 80 Personen (2015: 91 Personen).
Bei den Beschwerdeinhalten lassen sich nach den ersten Wochen des Jahres auch mit Blick auf die moderaten Eingangszahlen noch keine thematischen Schwerpunkte ausmachen, so die Einschätzung der Ombudsstelle für Investmentfonds.
Quelle: Ombudsstelle für Investmentfonds; Bild: © istock / thinkstock
Autor(en): versicherungsmagazin.de