Schutz für den Handel ausgeweitet

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Die Signal Iduna hat ihren "SI Handelsschutz" aktualisiert und erweitert. Ab sofort sind beispielsweise im Sachpaket auch Betriebsschließungen infolge eines Salmonellenbefalls versicherbar. Das Paket "Transport und Versand" deckt künftig auch Transporte durch Dritte ab. Und zwar mit allen Transportmitteln sowie allen Transportwegen. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000Euro pro Paket und 50.000 Euro je Fahrzeug.

In allen Leistungspaketen der Versicherung wird umweltbewusstes Handeln nun belohnt. Werden nach einem versicherten Schaden für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung umweltfreundlichere Materialien als zuvor verwendet, deckt der Versicherer dies bis zu einer Höhe von 5.000 Euro ab. Zudem sind Ladesäulen für Elektroautos und Wallboxen auf Betriebsgrundstücken bis zu je 50.000 Euro versichert. Voraussetzung ist, dass sie im Verantwortungsbereich des Händlers liegen.

Über das Unterwegs-Paket können Unternehmen Beteiligungen an Messen und Ausstellungen versichern. Weitere Pakete decken die Bereiche "Elektronik", "Maschinen" sowie "Food" ab. Das Haftpflichtpaket des Produkts enthält unter anderem die erweiterte Produkthaftpflicht. Darüber hinaus sind Produktrückrufe sowie das Handelsrisiko, dieses auch weltweit, abgesichert.

Eigenbeteiligung flexibel festlegen

Das Produkt soll als Allrisk-Police alle geschäftsrelevanten Risiken abdecken und ist dabei flexibel. Leistungspakte, die von den Versicherungsnehmern nicht benötigt werden, können abgewählt, später aber auch wieder hinzugewählt werden. Die Selbstbeteiligung kann zwischen 0 Euro und 2.500 Euro je Schadenfall betragen.

Signal Iduna bietet Neukunden der Handelsschutz-Police eine Top-Schutz-Garantie an. Diese stellt sicher, dass die Konditionen des Vorversicherers weitgehend bestehen bleiben. Der Versicherer prüft im Schadenfall, welche Konditionen für den versicherten Betrieb am günstigsten sind und wendet diese an. Die Garantie gilt vom Vertragsabschluss bis zur nächsten Vertragsaktualisierung, längstens für fünf Jahre.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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