Neues aus den Produktlaboren der Versicherer

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Neue Tarife in der privaten Haftpflichtversicherung sowie einen erweiterten BU-Schutz, haben Versicherer in der vergangenen Woche vorgestellt.



Die BGV/Badische Versicherungen hat einen neuen Tarif in der privaten Haftpflichtversicherung im Portfolio, der Leistungsverbesserungen in den Tarifvarianten "Basis", "Klassik" und "Exklusiv" bieten soll. Der Exklusivtarif beispielsweise enthält höhere Versicherungssummen und zusätzliche Bausteine. So sind Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder jetzt bis 100.000 Euro bei Sachschäden, bis 50 Millionen Euro bei Personenschäden mitversichert. An etablierten Leistungen wie Gefälligkeitsschäden oder auch der Schlüsselverlust im privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich hält auch der neue Tarif fest.

Familienschutz bei zweitem Studium des Kindes
Der Exklusiv-Baustein "BGVSorglosplus", beinhaltet etwa die Neuwertentschädigung: Sofern der Versicherungsnehmer es wünscht, erhält der Geschädigte nicht nur den Zeitwert der beschädigten Sache, sondern den Neuwert. Bei gemieteten und geliehenen Fahrzeugen sind künftig Betankungsschäden abgedeckt. Am Arbeitsplatz sind Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen nun bis 500 Euro versichert. Nimmt ein Kind ein zweites Vollzeitstudium auf, erhält es wieder den Familien-Versicherungsschutz.

Vollenden BGV-Kunden das 58. Lebensjahr, profitieren sie automatisch von den Mehrleistungen des Bausteins "BGVVitalplus". Das beinhaltet beispielsweise, dass geliehene medizinische Geräte wie EKG-Langzeitmessgerät, Hör- oder Lesegeräte bis zu einer Summe von 10.000 Euro ersetzt werden. Lebt eine Pflegekraft mit im Haushalt, ist diese bis 10.000 Euro mitversichert. Auch Demenzerkrankungen sind berücksichtigt: Hier sichert der Versicherer Sachschäden bis 100.000 Euro und Personenschäden bis zur Versicherungssumme ab.

Gesundheitsprüfung für BU-Antrag gilt auch für Krankentagegeld
Die Swiss Life erweitert ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) um eine Reihe von Optionen. Die optionale Arbeitsunfähigkeitsrente leistet für bis zu 24 Monate, wenn ein Kunde bereits sechs Monate am Stück arbeitsunfähig ist oder nach vier Monaten klar ist, dass er noch zwei weitere Monate krankgeschrieben sein wird. Diese Leistung fließt ohne dass der Kunde einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit stellen muss.

Die Krankentagegeld-Option bietet der Versicherer in Kooperation mit der Arag Krankenversicherungs-AG an. Besonderheit ist hier, dass der Gesundheitsprüfung für den BU-Antrag automatisch auch für das Krankentagegeld gilt. Eine weitere Option ist die Absicherung gegen zehn schwere Krankheiten mit der Möglichkeit einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe einer zwölf-, 24- oder 36-fachen BU-Monatsrente. Eine Pflegeabsicherung ist in der neuen BU ebenfalls möglich.

Kunden können bis zum Alter von 55 Jahren jährlich neu entscheiden, ob sie ein Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung dynamisieren möchten. Diese Regelung gilt ab sofort auch für den Ausbildungstarif "BU 4U".

Quellen: BGV, Swiss Life

Bildquelle: © istockphoto / thinkstockphotos.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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