Seit dem 1. Oktober hat die Versicherungsgruppe die Bayerische eine die Kfz-Versicherung für Dashcam-Nutzer im Portfolio - die erste im deutschen Markt. Der Versicherer bietet das Produkt gemeinsam mit seinem Kooperationspartner Nextbase an.
Das neue Versicherungsprodukt Produkt berücksichtigt den Dashcam-Einsatz und gewährt Kunden, die eine solche Kamera nutzen, 15 Prozent Rabatt auf ihre Kfz-Versicherung. Zusätzlich erhalten Kunden der Bayerischen beim Kauf einer Nextbase-Dashcam bei ausgewählten Partnern einen Preisnachlass von fünf Prozent. Mit dem Angebot könne man den Kunden einen "einzigartigen Mehrwert" bieten, so Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender Bayerische Beamten Versicherung AG. Die Kosten für die Kfz-Versicherung sänken und die Verkehrssicherheit werde verbessert.
Der Einsatz einer Dashcam habe mehrere Vorteile:
- Die Kamera zeichne auch das eigene Fahrverhalten auf und bewirke generell ein bewussteres, weniger risikoreiches Fahren.
- Unfallhergänge könnten schnell geklärt werden.
- Die Dashcam könne Betrugsversuche verhindern helfen.
- Zeit und Kosten würden gespart, denn die durchschnittliche Schadenbearbeitungsdauer könne im Schadenfall deutlich reduziert werden.
Den Rabatt von 15 Prozent auf die Kfz-Police bei Einsatz einer Dashcam erhalten sowohl Neu- als auch Bestandskunden der Bayerischen. Notwendig dafür ist lediglich der Nachweis des Besitzes einer solchen Kamera. Einen Rabatt von fünf Prozent beim Kauf einer neuen Nextbase Dashcam erhalten Kunden bei den Partnern Media Markt und A.T.U.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Mai 2018 sind Dashcams in Deutschland beschränkt zugelassen (Dashcam-Aufnahmen: Nach Datenschutzrecht unzulässig, aber verwertbar). Allerdings sind permanente Aufzeichnungen ohne Anlass nicht gestattet und verstoßen gegen Datenschutzvorschriften. Die Funktion des Loop-Recordings ist daher unverzichtbarer Bestandteil jeder Dashcam. Hier werden Aufzeichnungen kontinuierlich überschrieben und nur bei einem Unfall durch einen Aufprall- und Bewegungssensor (G-Sensor) oder manuelle Betätigung eines Knopfes gespeichert.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de