Seit Jahresbeginn gelten die gesetzlich eingeführten Arzneimittelrabatte auch für Privatversicherte. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die Träger der Beihilfe haben zu diesem Zweck das Gemeinschaftsunternehmen "Zeasar" – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH – in Köln gegründet.
Zesar wird künftig für die 43 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend machen. Die Gesellschaft mit Sitz in Köln hat zum 1. Januar 2011 ihren Betrieb aufgenommen. Laut Information des PKV-Verbandes wurden die ersten Mitarbeiter eingestellt und die technische Infrastruktur für die Erfassung insbesondere in den Beihilfestellen umgesetzt. Mit dem Inkasso der Rabatte sei Anfang des zweiten Quartals zu rechnen.
Versicherte zahlen in der Apotheke zuerst den vollen Preis für die Medikamente
Und so soll der zahlungsprozess in Zukunft ablaufen: Nach Vorgabe des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes“ (AMNOG) zahlen die Versicherten in der Apotheke den vollen Medikamentenpreis und erhalten die vereinbarte Erstattung auf dem bisherigen Weg von ihrer Beihilfestelle bzw. dem PKV-Unternehmen. Anschließend fordert die Zesar GmbH von den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent ein.
Für die Erstattung ist es zwingend, dass die Apotheken die Apothekenkennziffer auf das Rezept aufbringen. Die erzielten Rabatte führt die neu gegründete Zahlungsstelle anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück. Nach gesetzlicher Vorgabe sollen die Rabatte ausschließlich zur Senkung der Prämien oder zur Prämienstabilisierung verwendet werden.
Einsparungen von rund 300 Millionen Euro erwartet
Im Beihilfebereich sollen die Rabatte dazu dienen, die Ausgaben zu reduzieren und damit das Leistungsniveau der Beihilfe von Bund und Ländern zu sichern. Die Branche erwartet, dass sich die Einsparungen für PKV und Beihilfe auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Geschäftsführer von Zesar sind Christian Hälker für den PKV-Verband und Joachim Schmidt aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beihilfe.
Quelle: PKV-Verband
Zesar wird künftig für die 43 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend machen. Die Gesellschaft mit Sitz in Köln hat zum 1. Januar 2011 ihren Betrieb aufgenommen. Laut Information des PKV-Verbandes wurden die ersten Mitarbeiter eingestellt und die technische Infrastruktur für die Erfassung insbesondere in den Beihilfestellen umgesetzt. Mit dem Inkasso der Rabatte sei Anfang des zweiten Quartals zu rechnen.
Versicherte zahlen in der Apotheke zuerst den vollen Preis für die Medikamente
Und so soll der zahlungsprozess in Zukunft ablaufen: Nach Vorgabe des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes“ (AMNOG) zahlen die Versicherten in der Apotheke den vollen Medikamentenpreis und erhalten die vereinbarte Erstattung auf dem bisherigen Weg von ihrer Beihilfestelle bzw. dem PKV-Unternehmen. Anschließend fordert die Zesar GmbH von den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent ein.
Für die Erstattung ist es zwingend, dass die Apotheken die Apothekenkennziffer auf das Rezept aufbringen. Die erzielten Rabatte führt die neu gegründete Zahlungsstelle anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück. Nach gesetzlicher Vorgabe sollen die Rabatte ausschließlich zur Senkung der Prämien oder zur Prämienstabilisierung verwendet werden.
Einsparungen von rund 300 Millionen Euro erwartet
Im Beihilfebereich sollen die Rabatte dazu dienen, die Ausgaben zu reduzieren und damit das Leistungsniveau der Beihilfe von Bund und Ländern zu sichern. Die Branche erwartet, dass sich die Einsparungen für PKV und Beihilfe auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Geschäftsführer von Zesar sind Christian Hälker für den PKV-Verband und Joachim Schmidt aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beihilfe.
Quelle: PKV-Verband
Autor(en): versicherungsmagazin.de