Warum private Pflegevorsorge weiterhin notwendig ist

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Die Bundesregierung hat kürzlich das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Kabinett verabschiedet. Dieses entlastet vor allem Angehörige deren Eltern in ein Pflegeheim müssen. Wer Angehörige Zuhause pflegt, profitiert häufig nicht. Denn die Einkommensgrenze von 100.000 Euro, bei der Kinder zu zahlen haben, betrifft häufig erst den Heimaufenthalt.

Das Gesetz legt fest, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto für Eltern, die Sozialhilfe beispielsweise wegen einer Pflegebedürftigkeit erhalten, zahlen. Aktuell ist die Freigrenze für Singles bei monatlich 1.800 Euro und bei Verheirateten 3.240 Euro. Man spricht hier vom verfügbaren Einkommen. Damit ist gemeint, dass man von seinem Netto Beträge für Kredit, Altersvorsoge, Werbekosten und Unterhaltspflichten abziehen kann.

Einkommen des  Ehe- oder Lebenspartners wird nicht berücksichtigt

Künftig soll es nur noch um das Einkommen des Kindes gehen.  Aktuell spielt bei Eheleuten das Partnergehalt eine Rolle, was zu Unmut führt. Da kann es sein, dass das erwachsene Kind selbst Geringverdiener ist und beide eigentlich vom Gehalt des Schwiegerkindes leben. Künftig zählt nur das Gehalt des Kindes.

Selbstständige könnten durch das neue Gesetz Vorteile haben. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sein Gehalt selbst bestimmen. Wenn er sich weniger Gehalt zahlt, bleibt mehr im Unternehmen. Dies könnte für die betreffenden Personen eine Möglichkeit sein, keinen Elternunterhalt zu zahlen.

Geringere Verwaltungskosten für den Staat

Viele Bürger haben überschaubare monatliche Einnahmen. Gleichzeitung wurden in Deutschland beträchtliche Vermögen angespart. Künftig zählen nur die Einnahmen der unterhaltspflichtigen Kinder und bei Vermögen die Kapitalerträge oder Mieten daraus. Die Höhe des Vermögens spielt keine Rolle mehr.

Es ist zu begrüßen, dass durch diese klare Regelung das Handling vereinfacht wird. Aktuell muss man das verfügbare Einkommen in komplizierten Verfahren errechnen. Das fällt künftig weg. Um zu erfahren, wie hoch ein Jahreseinkommen ist, genügt in aller Regel der Steuerbescheid. Klar, schnell und eindeutig.

Zuzahlungen häufig in Pflegeheimen

Durch das Pflegestärkungsgesetz von 2015 wurde viel unternommen, damit Menschen so lange wie möglich zuhause leben können. Das ist meist im Sinne des Pflegebedürftigen. Mit dem Einzug im Pflegeheim werden wird häufig über kurz oder lang Sozialleistungen fällig. Aber was ist mit pflegenden Angehörigen?

Pflegende Angehörige, die den Bedürftigen zuhause pflegen, bleiben nach dem Gesetzesvorschlag auf der Strecke. Für sie ändert sich nichts. Nicht nur Pflegebedürftige, auch pflegende Angehörige sind nach Angaben des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zunehmend von Armut bedroht. Häufig übernehmen sie viele Stunden Betreuung und versuchen alles aus der eigenen Tasche zu zahlen, statt früh genug den Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Das erwachsene Kind, das pflegt, ist wegen der Belastung und eventuellen Verdienstausfall von Armut im eigenen Alter bedroht.

Pflegen macht trotzt Gesetzesänderung weiterhin arm

Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro, bei der Kinder zu zahlen haben, betrifft häufig erst den Heimaufenthalt. Ehefrauen um die 80 kümmern sich aufopfernd um ihre Männer (und umgekehrt). Hier sollte es trotz ambulantem Pflegedienst eine stärkere Entlastung geben. Wenn die Kindergeneration aktiv wird, sind es häufig eher die Töchter, die ihre Eltern pflegen. Im Sinne einer gerechten Verteilung der Lasten könnte man sich auch eine Regelung vorstellen, bei der ein Kind pflegt und das andere eine Zahlung vornimmt.

Eine private Pflegeversicherung ist also auch weiterhin wichtig: eigener Schutz, Unterstützung der Angehörigen vor allem für die ambulante Pflege, Schutz vor Armut für die Familie. Außerdem kann das Vermögen vererbt werben und in guten Zeiten steht es zur freien Verfügung.

 

Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung

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