Erst im April dieses Jahres berichtete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über die besondere Gefährdungslage einiger deutscher Städte und Regionen. Ein Beispiel der damaligen Betrachtung war die Stadt Wuppertal. Die bergische Stadt in Nordrhein-Westfalen hat es bei der verheerenden Flutkatastrophe aktuell auch getroffen.
Die Stadt Wuppertal hat aufgrund ihrer geografischen Lage bundesweit die meisten Gebäude, die bei unwetterartigem Regen hoch gefährdet sind. Jedes siebte Haus steht hier in einem Tal oder in der Nähe eines kleineren Gewässers und ist deshalb in die höchste Starkregengefährdungsklasse eingeordnet. In Kiel dagegen liegen nur 2,5 Prozent der Gebäude in der höchsten Gefährdungsklasse. Das zeigt ein GDV-Vergleich der 50 einwohnerstärksten Städte in Deutschland.
Lage eines Gebäudes hat entscheidenden Einfluss
„Neben der Intensität des Regens hat die Lage eines Gebäudes einen entscheidenden Einfluss auf das Ausmaß von Starkregenschäden“, erläutert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Untersuchung seines Verbandes. Dies werde nun mit den vom GDV entwickelten Starkregengefährdungsklassen (SGK) berücksichtigt.
Abhängig von seiner Lage wird dabei jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet. Die Ermittlung der drei Starkregengefährdungsklassen ist ein Ergebnis des Forschungsprojekts Starkregen, das der GDV gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Ingenieurbüro IAWG durchgeführt hat.
„Wir wissen nun: Je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden. Und wir können inzwischen für jedes Gebäude diese Gefährdung berechnen“, sagt Asmussen.
Welche Schäden Unwetter bereits früher verursacht haben
Die Starkregengefährdungsklassen können Versicherer für eine detaillierte Beratung ihrer Kunden zum Schutz vor Hochwasser und für eine individuelle Risikokalkulation nutzen.
In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen. In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen. Und in der SGK 3 (hohe Gefährdung) werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.
Immobilienbesitzer und Mieter erhalten Infos via Online-Plattform
Zur Aufklärung über mögliche Schäden durch Starkregen hat der GDV den „Naturgefahren-Check“ entwickelt. Immobilienbesitzer und Mieter erfahren auf der Online-Plattform, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben.
Nach Einschätzung des GDV sind deutschlandweit über die Hälfte der Gebäude bislang nicht gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung versichert. Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus. Heftige Regenfälle können Häuser bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen. Die aktuelle Hochwasserlage in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein derartiges Szenario zur traurigen Wirklichkeit werden lassen.
Massive Unterspülungen von Häusern
Manche Städte und Regionen in Nordrhein-Westfalen sind aktuell von der Unwetterkatastrophe besonders heftig betroffen: So sind beim Einsturz von Häusern in Erftstadt-Blessem bei Köln zahlreiche Menschen ums Leben gekommen. Das hat unter anderem eine Sprecherin der Bezirksregierung Köln am vergangenen Freitag mitgeteilt. In der Ortschaft war es zu massiven Unterspülungen von Häusern gekommen. Menschen konnten nur mit Booten vom Wasser aus gerettet werden. Ein Gasaustritt erschwerte diese Rettungsarbeiten.
Die Elementarschadenversicherung - nicht immer und nicht für alle eine Option
Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Haus- und Wohnungseigentümer gegen Schäden durch Naturgefahren versichern. Die Versicherungswirtschaft weist auch immer wieder darauf hin, dass Immobilienbesitzer eine derartige Elementarschadenversicherung abschließen sollten, um bei katatrophalen Wetterereignissen wie den nun eingetretenen finanziell abgesichert zu sein. Kritiker halten dagegen, dass die Beiträge für derartige Versicherungen für viele Menschen kaum bezahlbar sind oder Versicherungsunternehmen manche Objekte überhaupt nicht versichern, da diese in als besonders gefährdet definierten Regionen liegen.
Die Naturgefahren- oder Elementarschadenversicherung ist inzwischen oft ein integraler Bestandteil der Wohngebäude- und der Hausratversicherung. Bestehende Verträge lassen sich um diesen Schutz leicht erweitern, ist der Gesamtverband überzeugt.
Autor(en): versicherungsmagazin.de